Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der FRIMA-PAC AG
§ 1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
§ 2. Preise
§ 3. Kleinmengenzuschlag
Unter einem Warenwert von 150 CHF (exklusive der gesetzlichen MwSt.) wird ein Kleinmengenzuschlag von 15 CHF für Paketsendungen oder 50 CHF für Palettensendungen erhoben.
§ 4. Offerten, Bestellungen u. Widerruf einer Bestellung
§ 5. Sonderanfertigungen
§ 6. Verpackungseinheit
§ 7. Rahmenverträge
Jahresabschlüsse oder Terminaufträge sind bezüglich Mengen und Zeitrahmen verbindlich. Wenn keine kürzere Lieferfrist vereinbart wurde, so hat der Abruf längstens innerhalb eines Jahres vom Datum der Bestellung an zu erfolgen. Nicht bezogene Mengen werden nach vorheriger schriftlicher Ankündigung einen Monat nach Ablauf des Abschlusses ausgeliefert und verrechnet.
Die im Rahmenvertrag genannte Menge wird für Sie eingelagert. Die Lagerhaltungskosten sind im Preis einberechnet. Falls ohne weitere Information die Ware nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums abgerufen wird, müssen die zusätzlichen Lagerkosten von CHF 0.30 / Tag und Palette in Rechnung gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie uns, sollte es zu Abweichungen kommen.
§ 8. Lieferung
Für Sendungen im Warenwert ab 150 CHF übernimmt die FRIMA-PAC AG die Frachtauslagen bis zur Empfangsstation des Empfängers in der Schweiz. Mehrauslagen für Express- oder Terminzustellungen, telefonische Avisierungen oder Stockwerk sowie sonstige Zusatzdienstleistungen werden in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei Franko Lieferungen. Die Sendungen sind, falls nichts anderes vereinbart ist, nicht transportversichert.
§ 9. Zahlungsbedingungen
§ 10. Lieferfristen
§ 11. Besondere Verhältnisse
§ 12. Mängelrügen – Gewährleistung
§ 13. Haftung
Im Übrigen lehnt die FRIMA-PAC AG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
- unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
- Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
- unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
- höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch FRIMA-PAC AG zu vertreten sind.
§ 14. Rückgaberecht
Sie haben ein Rückgaberecht einwandfreier Waren innert 8 Tagen. Die Ware muss unbeschädigt und originalverpackt sein. Generell davon ausgenommen sind lediglich Produkte, die wir nach Ihren Wünschen speziell angefertigt haben (z. B. personalisierte Artikel, Sonderanfertigungen usw.). Die Rückgabefristen gelten ab Versand- bzw. Abholdatum. Für die Rückgabe ist das Datum des Poststempels oder der persönlichen Rückgabe massgebend.
14.1 Rücksendekosten
Die Portokosten für die Rücksendung von Artikeln gehen generell zu Lasten des Absenders. In folgenden Fällen werden die Rücksendekosten von der FRIMA-PAC AG übernommen:
- Bei Erhalt eines anderen Artikels als bestellt
- Bei falschen Angaben im Onlineshop
- Bei Erhalt eines nicht bestellten Artikels
- Bei Erhalt eines beschädigten Artikels
§ 15. Eigentumsvorbehalt
§ 16. Teilungültigkeit
§ 17. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen der FRIMA-PAC AG und dem Kunden ist der Sitz der FRIMA-PAC AG, zurzeit Burgdorf, Schweiz. Die FRIMA-PAC AG ist indessen berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz und Wohnsitz zu belangen.